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            Fehl-Entscheid gegen Sloggi-Plakat      
           
                                         
            Po-Backen sollen «Sexobjekt»
sein 
                                         
            Honny soit qui mal y pense! War der Neid
     der Abteilungsjuristin der Grund dieses Kopfschütteln erregenden
 Entscheides?    Sloggi lacht sich laut ins Fäustchen... 
                                         
            Von Jürg-Peter Lienhard 
                                         
            Sowas von bescheuert: Ein Plakat mit ein
     paar knackigen Pobacken unter «Sloggi»-Strings darf in Basel
    auf öffentlichem Grund nicht aufgehängt werden. Grund: «Diskriminierende
     Werbung, da die Frau als Sexobjekt degradiert wird»... 
                                         
            Da rieb sich Charlotte Hegnauer, Verantwortliche für
Public Relations Schweiz von Triumph-International, wohl verdutzt die Augen,
als sie am letzten Freitag ihre Post öffnete: Mit ihrer Verfügung
vom 28. August 2003 teilte die zuständige Polizeidirektion der Stadt
Basel der mit dem Aushang beauftragten Plakatgesellschaft mit, dass das neue
Plakat für die Herbst-Kampagne des Auftraggebers Sloggi nicht auf öffentlichem
     Grund gezeigt werden darf. Grund: «Diskriminierende Werbung, da
 die    Frau als Sexobjekt degradiert wird.» Unterzeichnet wurde der
 Entscheid    von einer Abteilungsjuristin im Basler Polizeidepartement,
einer  gewissen    Fr. Fedeli. 
                                         
             
                     Lauterkeitskommission segnete Plakat ab 
                      
          In ihrem Pressecommuniqué reklamiert Triumph-International 
 den   Entscheid  als «einerseits willkürlich - weil hier eine 
sehr unterschiedliche   Praxis zur Anwendung kommt, denn andere Städte 
tolerieren das Plakat   - und andererseits völlig überraschend, 
ist doch eine Beschwerde   gegen das vergleichbare Frühjahrs-Plakat von
der Schweizerischen Lauterkeitskommission   kürzlich abgelehnt worden, 
und zwar mit folgender Begründung: 
                       
          „Die von der Beschwerdegegnerin angepriesenen Strings werden auf
 dem   nackten   Körper getragen und stehen mit diesem in einem natürlichen
   Zusammenhang,   weshalb die Zulässigkeit der Nacktheit nicht zur
Diskussion    steht. 
                       
          Aber auch die Art und Weise der Darstellung beinhaltet keine generelle
    Herabsetzung  der Frau.“…» 
                                         
             
                      
                                         
            Sloggi kündigt Schadenersatzanspruch an 
                       
          Da der Entscheid von der Stadt Basel sehr kurzfristig gefällt
  wurde,    d.h. nur zwei Wochen vor dem bereits gebuchten Aushang (ab 8.
September   2003),  ist noch offen, wie Sloggi darauf reagieren will. Wie
Triumph-International     im Pressecommuniqué festhält, behält
sich Sloggi allerdings     vor, gegen den Entscheid Rekurs einzulegen, was
in der knapp bemessenen   Zeit  bis zum Start der Kampagne kaum den gewünschten
Erfolg bringen   wird.  Hingegen kündigte Sloggi an, entsprechende Schadenersatzansprüche
     geltend zu machen, sollte sich tatsächlich herausstellen, dass
es   sich   in diesem Fall um eine willkürliche Verfügung handelt. 
                       
          Zwar bedauert Sloggi, dass die neuen Herbst-Plakate in der Stadt
 Basel    auf  öffentlichem Grund nicht gezeigt werden dürfen;
dies  im Gegensatz    zu allen anderen Städten in der Schweiz, doch
lacht sich Sloggi über    diese unfreiwillige behördliche Unterstützung
 ihrer Werbung ziemlich    lauthals ins Fäustchen. Die «beanstandeten»
Pobacken werden    fristgemäss aufgehängt, jedoch zieren die lieblichen
 Hintern nicht   Sloggis, sondern ein schwarzer Balken mit diesem Text: «Sorry,
  liebe   Basler! Aufgrund einer Verfügung der Stadt Basel dürfen
  wir dieses   Plakat auf öffentlichem Grund nicht vollständig
zeigen.   Wenn Sie   es trotzdem sehen wollen, raten wir Ihnen, zum Beispiel
nach Zürich    zu fahren.» 
                                         
              
                                         
            Jürg-Peter Lienhard 
            
                                         
            
                                           
                                              
                                                  
                                                                        
                                                                        
                                    
                  
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                                                 (Zu) viel nackte Haut   ist  offenbar, zumindest
 in gewissen Fällen, nicht nur den Behörden    in der Stadt Zürich
 ein Dorn im Auge, sondern nun auch denjenigen in   Basel-Stadt. 
                             
                            Oben: Das Original-Plakat, das anderswo
 anstandslos     und ohne Hintergedanken aufgehängt werden darf. 
                             
                            Unten: Dasselbe Plakat, das nun «zensuriert»
in Basel aufgehängt wird. Dabei wiehert sowohl der Amtsschimmel im Polizeidepartement
     Basel-Stadt, wie auch Sloggi unverblümt ins Fäustchen lacht... 
                             
          Bilder: zVg Triumph-International (Schweiz) © 2003 | 
                      
                                                                        
                                                                        
                                        
                                                                
                                                                        
                             
             
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