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Plakatverbot aufgehoben - auch SVP profitiert
Regierungsrat Jörg Schild zu den umstrittenen
Plakaten
Basel. Während das Po-Backen-Plakat von Sloggi
ein harsches Verbot wegen Frauendiskriminierung ereilte, blieb das doch eher
geschmacklose SVP-Werbeplakat zu den kommenden Wahlen behördlich unbeachtet.
Doch jetzt hat Regierungsrat Jörg Schild, Vorsteher des Polizei- und
Militärdepartementes Basel-Stadt, dieses abstruse Ungleichgewicht wieder
ins richtige Lot gerückt und das von bigotten Emanzen verfügte
Plakatverbot für Strings aufgehoben: Schild ist der Ansicht, dass es
der «falsche Weg ist, mit Verboten und auf politischer Ebene auf etwas
zu reagieren, was tagtäglich in Zeitungen und anderen Medien zu sehen
ist».
SVP-Plakat wird nicht verboten
Das umstrittene Wahlplakat der SVP Basel-Stadt mit dem Konterfei von Top-Terrorist
Bin Laden wird nicht verboten. Regierungsrat Jörg Schild hat als Vorsteher
des Polizei- und Militärdepartementes einen entsprechenden Entscheid
der Administrativen Dienste korrigiert. Die Stimmbürger des Kantons
Basel-Stadt seien mündig genug um selbst entscheiden zu können,
was geschmacklos sei. Wie der Regierungsrat in einem Pressecommuniqué
festhält, ist zudem der Rekurs der SVP gegen den Entscheid der Gewerbepolizei
hinfällig, da er nicht mit einer rekursfähigen schriftlichen Verfügung
mit Rechtsmittelbelehrung der Partei mitgeteilt worden war, sondern nur -
wie in den wenigen bisherigen Fällen Usus - als Information gegenüber
der für den Aushang zuständigen Allgemeinen Plakatgesellschaft.
Der Wirbel um das Plakat sei zudem Anlass, entsprechende negative Entscheide
den involvierten Parteien ab sofort mittels rekursfähiger schriftlicher
Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.
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Gefährliche
Provokation: SVP-Wahlplakat mit dem Konterfei Bin Ladens. Foto: zVg SVP
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Lesen Sie dazu den Artikel vom Vortag.
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